Grundsteuerreform
Erstelldatum03.06.2022
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Wie machen wir das in Bayern?
Grundlagen-Video
Sie erhalten im Grundlagen-Video einen guten Überblick über alle vorhandenen Hilfen. Dieses Video sollten Sie sich zum Einstieg unbedingt ansehen.
Ausfüllanleitungen (Videos)
PC Formulare
Abgabe der Grundsteuererklärung über die grauen, am PC ausfüllbaren PDFs
Die bayerischen Formulare stehen in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereit.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Grundsteuererklärung auf Seite 4 unten des Hauptvordrucks eigenhändig zu unterschreiben!
Bitte beachten Sie: Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben!
Die bayerischen Formulare in der grauen Variante können am PC ausgefüllt und anschließend gedruckt werden. Bitte füllen Sie diese nicht handschriftlich aus.
Welche Formulare brauchen Sie mindestens?
BayGrSt 1 – Hauptvordruck
BayGrSt 1 – Anleitung Hauptvordruck
BayGrSt 1A – Anlage Miteigentümer/ -innen
BayGrSt 2 – Anlage Grundstück
BayGrSt 2 – Anleitung Anlage Grundstück
BayGrSt 3 – Anlage Land- und Forstwirtschaft
BayGrSt 3 – Anleitung Anlage Land- und Forstwirtschaft
BayGrSt 3A – Anlage Tierbestand
BayGrSt 3A – Anleitung Anlage Tierbestand
BayGrSt 4 – Anlage Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung
BayGrSt 4 – Anleitung Anlage Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung
BayernAtlas
Die Anwendung BayernAtlas-Grundsteuer stellt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 Daten aus dem Liegenschaftskataster für die Grundsteuererklärung bereit. Sie ist im Internet allgemein zugänglich und kostenfrei.
Wohnflächenberechnung
Dieses Videohilft Ihnen bei der Berechnung der Wohnfläche für Ihre Grundsteuererklärung.
Ansprechpartnerin im Rathaus
Kerstin Lang
Telefonnummer: 09338 9728-62
Faxnummer: 09338 9728-49
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