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Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigung Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage) Main-Tauber-Kreis

Erstelldatum26.08.2025

Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage) Main-Tauber-Kreis

Flurbereinigung Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage)

Main-Tauber-Kreis

 

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und

Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG

vom 21.08.2025

 

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis-Untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage)zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
 

Auslegung:

Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 29.09.2025 bis 15.10.2025 im

Rathaus Weikersheim, BauamtZimmer 210 während der Dienstzeit

Montag und Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 13.30 bis 17:00 Uhr

Dienstag: 13.30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr aus.

 

Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3112) eingesehen werden.

 

Erläuterung:

Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf Wunsch an Ort und Stelle - wird ein Beauftragter des Landratsamts -Untere Flurbereinigungsbehörde- am 30.09.2025 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am 10.10.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus Schäftersheim, Klosterstraße 15 anwesend sein. Nur in dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.

 

Anhörungstermin:

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:

Donnerstag, 16. Oktober 2025

um 09:00 Uhr im Rathaus in Schäftersheim, Klosterstraße 15 in

97990 Weikersheim-Schäftersheim

Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.

Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.

 

Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.

Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.

 

Tauberbischofsheim, 21.08.2025

 

gez. Rüger, LVD

                                                                                                                              D.S.

 

Landratsamt Main-Tauber-Kreis

- Vermessungs- und Flurneuordnungsamt -

 

Anlagen:

Oeffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe FLP und Ladung und Anhoerungstermin

 

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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