Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigung Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage) Main-Tauber-Kreis
Erstelldatum26.08.2025
Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage) Main-Tauber-Kreis
Flurbereinigung Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage)
Main-Tauber-Kreis
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 21.08.2025
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis-Untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage)zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 29.09.2025 bis 15.10.2025 im
Rathaus Weikersheim, BauamtZimmer 210 während der Dienstzeit
Montag und Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 13.30 bis 17:00 Uhr
Dienstag: 13.30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr aus.
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3112) eingesehen werden.
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf Wunsch an Ort und Stelle - wird ein Beauftragter des Landratsamts -Untere Flurbereinigungsbehörde- am 30.09.2025 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am 10.10.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus Schäftersheim, Klosterstraße 15 anwesend sein. Nur in dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:
Donnerstag, 16. Oktober 2025
um 09:00 Uhr im Rathaus in Schäftersheim, Klosterstraße 15 in
97990 Weikersheim-Schäftersheim
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
Tauberbischofsheim, 21.08.2025
gez. Rüger, LVD
D.S.
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
- Vermessungs- und Flurneuordnungsamt -
Anlagen:
Oeffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe FLP und Ladung und Anhoerungstermin
Kontakt
Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben
Rathaus
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08:00 Uhr bis 13:00 Uhr - Dienstag
13:30 Uhr bis 18:30 Uhr - Mittwoch bis Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr











