Wein und Spiele
Ferienpass Landkreis Würzburg 2022
Gültigkeit: Freitag, 29. Juli bis einschließlich Montag, 12. September 2022
Kosten: 0 bis Einschließlich 5 Jahre: 2 €, Ab 6 Jahre: 5,00 €
Verantwortlich: Amt für Jugend und Familie Würzburg / Kommunale Jugendarbeit
Der Ferienpass 2022 hat viel Neues im Gepäck!
Der Ferienpass hat ab diesem Jahr noch mehr Tolles zu bieten! So gibt es jetzt neben der großen Auswahl an Angeboten für Kinder und Jugendliche auch viel Spannendes als Familie zu entdecken. Auch das Aussehen hat sich verändert. Der Ferienpass besteht nun aus einem Begleitheft für die ganze Familie und jeweils einer Ferienpasskarte im Checkkarten-Format für jedes Kind/ jeden Jugendlichen.
Was bietet der Ferienpass?
- Viele Gutscheine, Vergünstigungen, kostenlose und ermäßigte Eintritte für zum Beispiel Kletterwaldbesuche, Schwimmbadeintritte, Freizeitparks, Museen und vieles mehr.
- Sommerferienprogramm für den Landkreis Würzburg wie zum Beispiel Reitferien, Kreativangebote, Englischkurse, Computerkurse und weitere spannende Angebote.
- NEU: Familienangebote, Wanderwege, Spielplatzempfehlungen, Angebote und Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche & Familien
Wer bekommt einen Ferienpass?
- Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Würzburg von 0 bis einschließlich 17 Jahren sowie Kinder und Jugendliche, die ihre Ferien im Landkreis Würzburg verbringen.
- NEU: Mit dem Ferienpass haben ab diesem Jahr zwei erwachsene Begleitpersonen die Möglichkeit ein Angebot, bei entsprechender Kennzeichnung, mit zu nutzen.
- Der Ferienpass ist nicht übertragbar
- ACHTUNG! Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO vom 25.05.2018) weisen wir darauf hin, dass die bei der Ferienpassausgabe erhobenen Daten (Name + Geburtsdatum) an die Kommunale Jugendarbeit weitergeleitet werden und dort im Rahmen der Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Wie und Wo bekommt man einen Ferienpass?
Der Ferienpass ist Ende Juli bei den Gemeinden im Landkreis erhältlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Ferienpass kostenlos ausgegeben werden:
- ab dem dritten Kind einer Familie, sofern der Ferienpass vom ersten und zweiten Kind käuflich erworben wurde
- Kinder von Arbeitslosengeld II-/Sozialhilfe-Empfängern
- Kinder von Asylbewerbern
- arbeitslose Jugendliche
- Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung
- Kinder in Pflegefamilien
- Kinder und Heranwachsende mit begründetem Bedarf durch den Allgemeinen Sozialdienst
- Kinder von Wohngeld- und Lastenzuschuss-Empfänger
Weitere Infos und die Angebote finden Sie hier zum downloaden.
Kontakt
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Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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