Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Bezirksschornsteinfeger/-in, Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.

Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.

Nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger können beantragen, ihre eigene Bestellung vor Ablauf der Befristung von der Bestellungsbehörde aufheben zu lassen.

Wenn Sie Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger freiwillig aufgeben möchten, müssen Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihren Bestellungsbescheid, durch die zuständige Bestellungsbehörde aufheben lassen.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie Ihren Aufhebungsantrag – schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Online-Verfahren") – bei Ihrer Bestellungsbehörde.
  • Diese wird den Antrag bearbeiten und sich bei Bedarf mit Ihnen zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise abstimmen.
  • Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird sie einen kostenpflichtigen Bescheid ausfertigen, der Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufhebt.

Die Aufhebung der Bestellung wird aufgrund gesetzlicher Vorgabe dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Führung des Schornsteinfegerregisters mitgeteilt.

Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin

Gebühren: 20 bis 1.000 EUR

Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger aufgeben, können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und gegebenenfalls Ihr Gewerbe abmelden.

  • § 12 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)
  • § 13 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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