Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Malerisches Ambiente & tolle Stimmung. Hier ist für jeden etwas dabei!

Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, Beantragung der Umschreibung

Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC ist, können Sie die Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.

Geeignet ist hierfür das Funkzeugnis BZ I oder gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse. Nicht gleichwertig sind unter anderem:

  • UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)
  • Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
  • Allgemeines Seefunkzeugnis
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis
  • UKW-Sprechfunkzeugnis

Für die Ausstellung eines SRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu können.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Sie verfügen über ein gleichwertig anerkanntes Funkzeugnis, wie zum Beispiel das Funkzeugnis BZ I.

Den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung können Sie online oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie das umzuschreibende Funkzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie per Post beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ein.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Webseite des Deutschen Segler-Verbands e.V. (DSV) herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag sowie alle Unterlagen per Post an den Deutschen SeglerVerband e. V. (DSV).
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 45,75 EUR

Vorkasse: ja

Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. (3 bis 5 Wochen)

Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Ersatzausfertigung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • aktuelles Passbild
    • anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC gültig ist, zum Beispiel Funkzeugnis BZ I als Original oder beglaubigte Kopie

  • § 13 Absatz 4a Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

Deutscher Segler-Verband e.V.

AdresseDeutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
+49 40 632009-0+49 40 632009-0
+49 40 632009-28+49 40 632009-28

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint