Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Immissionsschutz, Erlass von Anordnungen

Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.

Eine genehmigungsbedürftige Anlage muss auch nach ihrer Errichtung und Inbetriebnahme stets in Übereinstimmung mit den Grundpflichten aus § 5 BImSchG und den auf § 7 BImSchG gestützten Rechtsverordnungen betrieben werden, d.h. insbesondere dem Stand der Technik entsprechen. Zu diesem Zweck können konkretisierende behördliche Anordnungen getroffen werden (vgl. § 17 BImSchG).

Nach § 3 Abs. 6 BImSchG versteht man dabei unter dem „Stand der Technik“ den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen durch die

• Emissionen in Luft, Wasser und Boden begrenzt werden,

• die Anlagensicherheit und eine umweltverträgliche Abfallentsorgung gewährleistet wird, und/oder

• Auswirkungen auf die Umwelt in sonstiger Weise vermieden oder vermindert werden.

Für Anlagen unter der Industrieemissionen-Richtlinie werden dabei die sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT) berücksichtigt, deren Stand auf europäischer Ebene laufend aktualisiert und festgelegt wird. Ziel des Anlagenbetriebs nach dem Stand der Technik ist es, ein allgemein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen.

Die zuständige Behörde (i.d.R. die Kreisverwaltungsbehörde) kann auch anordnen, dass der Betreiber Art und Ausmaß der von der Anlage ausgehenden Emissionen sowie die Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage durch eine bekanntgegebene Stelle ermitteln lässt (§§ 26, 28 BImSchG). Eine Untersagung des Betriebs ist u.a. möglich, wenn der Betreiber einer Auflage, einer nachträglichen Anordnung oder einer materiellen Anforderung nicht nachkommt oder die Genehmigung fehlt (§ 20 BImSchG). Zu beachten ist, dass eine erteilte Genehmigung unter gewissen Voraussetzungen widerrufen werden kann (§ 21 BImSchG).

  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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