Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Kommunale Wappen und Fahnen, Beantragung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

Die Wappen und Fahnen dürfen von Dritten nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Landkreises oder des jeweiligen Bezirks verwendet werden.

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn nicht zu befürchten ist, dass damit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschub geleistet werden könnte.

Die Kommunen können unter Beachtung des Gleichheitssatzes die Verwendung ihres Wappens durch politische Parteien oder Wählergruppen genehmigen. Sie müssen dabei sicherstellen, dass die Parteien oder die Wählergruppen durch die Art der Verwendung des Gemeindewappens nicht den Eindruck erwecken, funktionell oder institutionell mit Trägern hoheitlicher Gewalt verbunden zu sein.

Auch eine Verwendung des Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

Eine Genehmigung ist z. B auch für das Ziehen einer Kopie von einer Internetseite erforderlich.

Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.

Die Genehmigung wird befristet und widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen, insbesondere über Art und Form der Verwendung versehen werden.

Die Genehmigung muss vor der Verwendung des Wappens oder der Fahne beantragt werden.

Für die Verwendung des Wappens oder der Fahne für gewerbliche Zwecke können einmalige oder laufende Gebühren anfallen. Über die Höhe einer angemessenen Gebühr oder eines Entgelts entscheidet die jeweilige Gemeinde, der jeweilige Landkreis oder Bezirk.

Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung oder Richtlinie regeln. Hier kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geregelt sein.

Bezirk Unterfranken

AdresseBezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
+49 931 7959-0+49 931 7959-0
+49 931 7959-3799+49 931 7959-3799

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
+49 9338 9728-0+49 9338 9728-0
+49 9338 9728-49+49 9338 9728-49

Verwaltungsgemeinschaft RöttingenOrt
Marktplatz 1
97285Röttingen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

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