Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Malerisches Ambiente & tolle Stimmung. Hier ist für jeden etwas dabei!

Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Ganztagsangebot, Beantragung der Einrichtung und Förderung von gebundenen Ganztagsangeboten

Schulaufwandsträger können die Einrichtung und die Förderungen von gebundenen Ganztagsangeboten  beantragen.

Zweck

Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.

Gegenstand

Für gebundene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Lehrerwochenstunden und/oder Fördermittel zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger

Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger, Schulträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.

Art und Höhe

Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr derzeit grundsätzlich zwischen 24.246,00 und 39.173,00 Euro an kommunalen Schulen sowie in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten zusätzlich zu den Lehrerwochenstunden ein Budget pro Klasse und Schuljahr zwischen 8.055,00 und 24.243,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 6.703,00 Euro.

Die Förderung eines gebundenen Ganztagsangebotes setzt u. a. voraus, dass

  • an mindestens vier Wochentagen jeder vollen Unterrichtswoche ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot mit einem durchgehend strukturierten Aufenthalt an der Schule bis grundsätzlich 16 Uhr und im Umfang von täglich mindestens 7,5 Zeitstunden bereitgestellt wird, das für die Schülerinnen und Schüler an allen vier Wochentagen verpflichtend ist,
  • die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen,
  • der Unterricht in einer eigenen Ganztagsklasse in rhythmisierter Form erteilt wird und dass das Bildungs- und Betreuungsangebot unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt wird.

Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.

Der Antrag auf Einrichtung und Förderung eines gebundenen Ganztagsangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr – bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt – bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Die Staatliche Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.

Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des gebundenen Ganztagsangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.

Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

  • Pädagogisches Ganztagskonzept
  • Stundenplanentwurf mit Kennzeichnung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden

  • Art. 6 Abs. 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Gebundene Ganztagsangebote an Schulen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint