Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Festspielstadt Röttingen
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Stadteinblicke
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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Grundstücksmarkt, Erstellung überregionaler Auswertungen und Analysen sowie Hinwirkung auf einheitliche Standards

Der Obere Gutachterausschuss erstellt überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens und wirkt auf einheitliche Standards in Bezug auf die Kaufpreissammlung sowie bei der Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und sonstigen Daten der Wertermittlung hin.

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern ist ein selbstständiges und unabhängiges Sachverständigengremium, das sich zu Beginn seiner Amtsperiode aus einem Vorsitzenden und 25 ehrenamtlichen weiteren Gutachtern zusammensetzt. Er hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Zusammenführung und Auswertung der Daten aller bayerischen örtlichen Gutachterausschüsse
  • Erstellung eines Immobilienmarktberichtes Bayern (wird ab 2016 im Zwei-Jahres-Turnus erstellt)
  • Mitwirkung am Immobilienmarktbericht Deutschland (wird im Zwei-Jahres-Turnus erstellt)
  • Erarbeitung von Empfehlungen für einheitliche Standards im Bereich der Wertermittlung

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses werden von der Regierung von Niederbayern wahrgenommen. Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis können gegen Kostenerstattung Personal und Sachmittel eines örtlichen Gutachterausschusses in Anspruch genommen werden. Mittels Verwaltungsvereinbarung ist die Geschäftsstelle der Stadt Landshut zugeordnet. 

Die Aufgaben werden auf gesetzlicher Grundlage durch den Oberen Gutachterausschuss geleistet.

  • §§ 16 ff. Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Bayerische Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
  • § 198 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Landshut

AdresseStadt Landshut
Altstadt 315
84028 Landshut
+49 871 88-0+49 871 88-0
+49 871 24570+49 871 24570

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

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    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

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