Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Deutschlandstipendium, Bewerbung
Sie können sich für ein Stipendium an einer Hochschule bewerben.
Das Deutschlandstipendienprogramm fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Dabei werden begabte und leistungsstarke Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger gefördert. Neben fachlichen Leistungen werden sowohl außerfachliches oder außerschulisches Engagement als auch besondere persönliche oder familiäre Umstände berücksichtigt.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Betrag in Höhe von 300,00 Euro unterstützt. Die Stipendien werden aus von den Hochschulen eingeworbenen privaten Mitteln und aus öffentlichen Mitteln des Bundes finanziert.
- Das Stipendium wird an Studentinnen und Studenten sowie an Studienanfängerinnen und Studienanfänger nach Begabung und Leistung vergeben. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
- bisher erbrachte Leistungen
- bisheriger persönlicher Werdegang
- gesellschaftliches Engagement
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände
- Das Stipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine anderweitige begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, sofern die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, nicht unter einem Monatsdurchschnitt von 30 Euro liegt.
Interessierte können sich im Bewerbungszeitraum bewerben.
Die Bewerbungsfristen werden durch die jeweiligen Hochschulen festgelegt und entsprechend bekannt gemacht.
Bewerbungszeitraum an der Technischen Universität München
- Der Bewerbungszeitraum wird aktuell unter www.tum.de/deutschlandstipendium veröffentlicht.
- Für Abiturientinnen und Abiturienten des jeweiligen Abschlussjahrs gibt es einen zusätzlichen Bewerbungszeitraum. Informationen dazu finden Sie ebenfalls unter www.tum.de/deutschlandstipendium
- Sie erfahren bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für die Bewerbung notwendig sind.
- Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
- Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV)
Technische Universität München
Universität Augsburg
Universität Bamberg (Otto-Friedrich-Universität)
Universität Bayreuth
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität)
Universität München (Ludwig-Maximilians-Universität)
Universität Passau
Universität Regensburg
Universität Würzburg (Julius-Maximilians-Universität)
Hochschule für Musik Würzburg
Hochschule für Musik und Theater München
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
Technische Hochschule Augsburg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Technische Hochschule Deggendorf
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
Technische Hochschule Ingolstadt
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Technische Hochschule Rosenheim
Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Hochschule für Fernsehen und Film
Technische Hochschule Aschaffenburg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Akademie der Bildenden Künste München
Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg
Hochschule für Musik Nürnberg
Technische Universität Nürnberg
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Internationale Hochschule SDI München - Hochschule für angewandte Wissenschaften
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